Wenn Sie im Vergleichsrechner "Haushalt" oder "Familie" wählen, deckt die Versicherung mehr als nur Sie selbst ab. Doch wie sieht es aus, wenn das Kind zum Studium auszieht oder der Partner einzieht? Wir klären die häufigsten Fragen zum Versichertenkreis.
Wer gehört zum "Haushalt"?
Der Begriff "Haushaltspolice" ist wörtlich zu nehmen. Versichert sind in der Regel:
- Der Versicherungsnehmer (Sie).
- Der Ehepartner oder eingetragene Partner.
- Der Konkubinatspartner (Freund/Freundin), sofern er/sie an der gleichen Adresse gemeldet ist.
- Minderjährige Kinder (auch Stief- und Pflegekinder).
Wichtig: Wenn Ihr Partner erst später bei Ihnen einzieht, müssen Sie das der Versicherung melden, damit der Schutz angepasst wird. Oft ist die Haushaltsdeckung nur minimal teurer als die Einzeldeckung.
Das grosse Thema: Kinder in Ausbildung
Solange die Kinder zu Hause wohnen, sind sie mitversichert. Doch was passiert, wenn die Tochter in eine Studenten-WG zieht oder der Sohn als Wochenaufenthalter eine Lehre in einer anderen Stadt beginnt?
Die gute Nachricht: Bei fast allen guten Anbietern (Dextra, Fortuna, Orion) bleiben Kinder mitversichert, solange sie:
- Noch nicht erwerbstätig sind (also in Ausbildung/Studium).
- Unverheiratet sind.
- Ein gewisses Alter noch nicht erreicht haben (meist 25 Jahre, teils bis 28 Jahre).
Studenten-Tipp
Ein eigener Mietrechtsschutz für das WG-Zimmer ist oft nicht nötig, da Streitigkeiten des Kindes (als Mieter) über die Familienpolice der Eltern gedeckt sind. Prüfen Sie aber zur Sicherheit die AVB.
WG-Mitbewohner: Achtung Falle
Wenn Sie in einer Wohngemeinschaft (keine Partnerschaft) leben, gilt die Haushaltsdeckung oft nicht automatisch für alle Mitbewohner.
Im Gegensatz zur Hausratversicherung (wo oft die gesamte Summe versichert ist), deckt der Rechtsschutz meist nur den Versicherungsnehmer und seine Familie/Partner. Ein "normaler" WG-Kollege benötigt meist eine eigene Police. Ausnahme: Einige Versicherer erlauben das explizite Namentliche Aufführen von Mitbewohnern.
Erbrecht & Familienrecht: Streit in der Familie
Ironischerweise hilft die Familien-Rechtsschutzversicherung oft genau dann nicht, wenn der Streit innerhalb der Familie stattfindet (z.B. Scheidung oder Erbstreit unter Geschwistern).
Das liegt daran, dass solche Streitigkeiten meist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind ("Ausschlussklausel Familienrecht"). Premium-Tarife bieten hier jedoch oft eine Beratungsdeckung (z.B. bis 500 oder 3'000 Franken), um zumindest eine erste anwaltliche Einschätzung oder eine Mediation zu bezahlen.
Versichert
- Ehe- & Konkubinatspartner
- Kinder (auch auswärts)
- Andere im Haushalt (je nach Police)
Nicht Versichert
- Erwerbstätige Kinder (>25J)
- Streit untereinander (Scheidung)
- WG-Kollegen (oft)
Fazit
Die Familienpolice ist ein Preis-Leistungs-Hit. Für einen geringen Aufpreis sind Partner und Kinder umfassend geschützt. Wichtig ist nur, den "Absprung" nicht zu verpassen: Wenn das Kind den ersten richtigen Job annimmt oder 25 wird, braucht es eine eigene Versicherung.
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