Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, ein übersehenes Schild oder der Blick aufs Handy: Im Strassenverkehr kann es schnell gehen. Wenn dann der blaue Brief vom Strassenverkehrsamt ins Haus flattert und der Führerausweisentzug droht, ist guter Rat teuer.
Das doppelte Verfahren: Strafe vs. Massnahme
Was viele Autofahrer nicht wissen: Nach einer Verkehrsregelverletzung laufen in der Schweiz oft zwei Verfahren parallel ab.
- Strafverfahren (Polizei/Staatsanwaltschaft): Hier geht es um die Busse oder Geldstrafe.
- Administrativverfahren (Strassenverkehrsamt): Hier geht es um Ihren Führerausweis ("Warnungsentzug").
Ein Beispiel: Sie fahren innerorts 21 km/h zu schnell. Das führt in der Regel zu einer Verzeigung (Busse plus Gebühren) und zu einem Ausweisentzug von mindestens einem Monat.
Achtung
Zahlen Sie die Busse der Polizei niemals voreilig, wenn Sie mit dem Vorwurf nicht einverstanden sind! Die Zahlung gilt als Schuldeingeständnis und macht es dem Strassenverkehrsamt sehr leicht, Ihnen den Ausweis zu entziehen.
Wann lohnt sich ein Rekurs?
Gegen einen drohenden Ausweisentzug können Sie sich wehren. Das ist besonders wichtig, wenn Sie beruflich auf das Auto angewiesen sind (z.B. Aussendienst, Handwerker).
Ein Verkehrsrechtsschutz-Anwalt prüft:
- War die Messung korrekt? (Radartoleranzen, Eichung).
- Kann die Massnahme abgemildert werden? (Verkehrsunterricht statt Entzug).
- Kann die Entzugsdauer verkürzt werden? (z.B. bei "leichter Widerhandlung").
Zahlt die Versicherung meine Busse?
Nein. Keine Versicherung der Welt darf in der Schweiz Bussen oder Geldstrafen übernehmen. Das wäre gesetzeswidrig, da die Strafe einen persönlichen Denkzettel darstellen soll.
Aber: Der Verkehrsrechtsschutz übernimmt die oft viel höheren Verfahrens-, Anwalts- und Gerichtskosten. Diese können bei einem Streit bis vor Bundesgericht schnell 10'000 bis 20'000 Franken betragen – ein Vielfaches der eigentlichen Busse.
Leichte Widerhandlung
Z.B. innerorts 16-20 km/h zu schnell.
- Verwarnung
- Bei Wiederholung: Entzug
Mittelschwere Widerhandlung
Z.B. innerorts 21-24 km/h zu schnell.
- Mind. 1 Monat Entzug
- Hohe Verfahrenskosten
Nicht nur für Autofahrer
Der Verkehrsrechtsschutz ist personen- und nicht fahrzeuggebunden. Er hilft Ihnen auch, wenn:
- Sie als Fussgänger angefahren werden (Opferhilfe, Schmerzensgeld).
- Sie mit dem Velo oder E-Bike in einen Unfall verwickelt sind.
- Sie Ärger beim Autokauf oder Leasing haben (Vertragsrechtsschutz).
Fazit
Ein Ausweisentzug bedroht oft die berufliche Existenz. Akzeptieren Sie Verfügungen des Strassenverkehrsamtes nicht ungeprüft. Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung haben Sie spezialisierte Juristen an Ihrer Seite, die Verfahrensfehler finden und das Strafmass oft mildern können.
Führerausweis in Gefahr?
Sichern Sie Ihre Mobilität ab. Verkehrsrechtsschutz gibt es schon für wenige Franken im Monat – oft günstiger im Kombi-Paket.
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