Der Klick auf "Bestellen" ist schnell gemacht. Doch was tun, wenn die Ware nie ankommt, das falsche Produkt geliefert wird oder der neue Fernseher defekt ist? Auch bei Handwerkern gibt es oft Streit um Rechnungen und Qualität. Wir klären die häufigsten Rechtsirrtümer.
1. Der grösste Irrtum: Das Rückgaberecht
Viele Schweizer glauben, sie hätten bei Online-Käufen automatisch ein 14-tägiges Rückgaberecht. Das stimmt nicht. Anders als in der EU gibt es in der Schweiz kein gesetzliches Widerrufsrecht für Online-Käufe.
"Gekauft ist gekauft" gilt grundsätzlich. Wenn ein Shop wie Zalando oder Galaxus eine Rückgabe erlaubt, ist das reine Kulanz (freiwillig). Prüfen Sie daher immer die AGB, bevor Sie bestellen.
Lieferverzug
Kommt das Paket nicht an? Mahnen Sie den Verkäufer schriftlich und setzen Sie eine Nachfrist (z.B. 10 Tage). Liefert er dann immer noch nicht, können Sie vom Vertrag zurücktreten und das Geld zurückfordern.
2. Defekte Ware (Garantie)
Wenn das Produkt kaputt ist oder nicht der Beschreibung entspricht, greift die gesetzliche Gewährleistung (Garantie). Diese beträgt in der Schweiz 2 Jahre.
Aber Achtung: Viele Händler versuchen, die gesetzliche Gewährleistung in den AGB auszuschliessen oder einzuschränken (z.B. "nur Reparatur, kein Geld zurück"). Das ist zulässig, sofern es klar kommuniziert wurde. Bewahren Sie den Kaufbeleg immer gut auf.
3. Handwerker: Wenn gepfuscht wurde
Sie haben das Bad renovieren lassen, aber die Fliesen sind schief oder der Wasserhahn tropft? Hier gilt das Werkvertragsrecht.
- Mängelrüge: Melden Sie Mängel sofort nach Entdeckung schriftlich (eingeschrieben) beim Handwerker.
- Nachbesserung: Sie müssen dem Handwerker in der Regel die Chance geben, den Fehler zu beheben.
- Rechnungskürzung: Beheben Sie den Mangel nicht selbst und zahlen Sie nicht die volle Rechnung, solange gravierende Mängel bestehen.
Kaufvertrag
Z.B. Möbel, Elektronik, Auto.
- 2 Jahre Garantie (Gesetz)
- Kein Rückgaberecht (Gesetz)
Werkvertrag
Z.B. Reparatur, Bau, Massanfertigung.
- Erfolg ist geschuldet
- Sofort rügen ist Pflicht
Der Albtraum: Ungerechtfertigte Betreibung
Manchmal eskaliert ein Streit: Sie weigern sich zu zahlen, weil die Ware defekt ist, und der Händler leitet eine Betreibung ein. Das ist in der Schweiz sehr einfach möglich – ohne Beweis, dass die Forderung berechtigt ist.
Hier müssen Sie innert 10 Tagen Rechtsvorschlag erheben. Dann ist der Gläubiger am Zug und muss vor Gericht beweisen, dass ihm das Geld zusteht. Genau hier hilft der Privatrechtsschutz (Vertragsrechtsschutz). Er übernimmt die Anwaltskosten und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Fazit
Verträge sind bindend. Lesen Sie das Kleingedruckte (AGB) vor dem Klick. Und wenn es zum Streit kommt: Dokumentieren Sie alles schriftlich. Eine Rechtsschutzversicherung im Rücken gibt Ihnen die Sicherheit, sich gegen Pfusch und Abzocke wehren zu können, ohne auf den Anwaltskosten sitzen zu bleiben.
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