Mietrecht & Wohnen

Wohnungsabgabe & Kaution: Wenn der Vermieter nicht zahlen will

15. Januar 2026 6 Min. Lesezeit
Schlüsselübergabe Wohnung

Der Umzug ist geschafft, die alte Wohnung geputzt. Doch bei der Abgabe kommt der Schock: Der Vermieter bemängelt Kratzer im Parkett, Dübellöcher in der Wand und Flecken an der Fassade. Er droht, die Kaution (Mietzinsdepot) einzubehalten. Ein klassischer Fall für den Mietrechtsschutz.

Das Abnahmeprotokoll: Vorsicht bei der Unterschrift

Das wichtigste Dokument bei der Wohnungsabgabe ist das Rückgabeprotokoll. Hier werden alle Mängel festgehalten. Wichtig: Unterschreiben Sie das Protokoll nur, wenn Sie mit den aufgeführten Mängeln einverstanden sind.

Mit Ihrer Unterschrift anerkennen Sie die Mängel oft als "Mieterschaden". Wenn Sie unsicher sind, unterschreiben Sie entweder gar nicht oder vermerken Sie handschriftlich: "Gilt nicht als Schuldanerkennung" oder "Unterschrift nur für den Empfang des Protokolls".

Experten-Tipp

Ein guter Privatrechtsschutz hilft Ihnen schon vor dem Streit. Viele Versicherer bieten eine telefonische Rechtsauskunft (JurLine), die Sie noch während der Wohnungsabgabe anrufen können, wenn der Vermieter Druck macht.

Lebensdauertabelle: Neu für Alt gibt es nicht

Ein häufiger Streitpunkt: Der Vermieter will den 15 Jahre alten Parkettboden auf Ihre Kosten komplett abschleifen und neu versiegeln lassen, weil er Kratzer hat. Das müssen Sie nicht akzeptieren.

In der Schweiz gilt die paritätische Lebensdauertabelle. Sie besagt, dass Einrichtungen eine bestimmte Lebensdauer haben (z.B. Parkett: 25 Jahre, Wandanstich: 8 Jahre). Sie müssen nur den Zeitwert ersetzen. Ist der Anstrich älter als 8 Jahre, müssen Sie für normale Abnutzung nichts bezahlen – selbst wenn die Wände nicht mehr strahlend weiss sind.

Die Kaution: Wann bekomme ich mein Geld zurück?

Der Vermieter darf das Mietzinsdepot nicht einfach "behalten". Er muss:

  • Ihnen eine detaillierte Abrechnung der Reparaturen vorlegen.
  • Oder innerhalb eines Jahres ein rechtliches Verfahren (Betreibung oder Klage) einleiten.

Tut er das nicht, können Sie bei der Bank die Auszahlung verlangen. Weigert sich der Vermieter weiterhin ohne Grund, die Freigabe zu unterschreiben, müssen Sie den Rechtsweg beschreiten.

Normale Abnutzung (Vermieter zahlt)

  • Schatten von Bildern an der Wand
  • Möbelabdrücke im Teppich
  • Zugeschmierte Dübellöcher (fachgerecht)

Übermässige Abnutzung (Mieter zahlt)

  • Tiefe Kratzer im Parkett
  • Bemalte Wände (Kinderzeichnungen)
  • Sprung im Lavabo

Wie hilft die Rechtsschutzversicherung?

Ein Streit mit dem Vermieter landet oft vor der Schlichtungsbehörde. Ohne anwaltliche Vertretung sind Sie hier oft im Nachteil, da Vermieter meist professionelle Verwaltungen im Rücken haben.

Der Mietrechtsschutz (Teil des Privatrechtsschutzes) übernimmt:

  • Prüfung des Abnahmeprotokolls und der Schlussabrechnung.
  • Korrespondenz mit dem Vermieter.
  • Vertretung vor der Schlichtungsbehörde.
  • Kosten für Anwalt und Gericht, falls keine Einigung erzielt wird.

Fazit

Dokumentieren Sie bei der Abgabe alles mit Fotos. Unterschreiben Sie nichts unter Druck. Und wenn die Forderungen ungerechtfertigt hoch erscheinen: Holen Sie sich Hilfe. Eine Rechtsschutzversicherung kostet oft weniger als der Ersatz eines einzigen Parkettbodens.

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