"Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe." Dieser alte Spruch bewahrheitet sich in der Schweiz leider oft – vor allem aus finanziellen Gründen. Viele Bürger verzichten auf berechtigte Ansprüche, weil sie das finanzielle Risiko eines Prozesses scheuen. Zu Recht, wie unsere Berechnungen zeigen.
1. Der Anwalt: Kein Schnäppchen
In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Gebührenordnung für Anwälte, die Obergrenzen festlegt. Das Honorar wird meist nach Zeitaufwand berechnet. Die üblichen Stundensätze liegen je nach Region und Spezialisierung zwischen:
- CHF 250.– (Berufseinsteiger oder ländliche Regionen)
- CHF 350.– bis 450.– (Erfahrene Anwälte in Zürich/Genf)
- Über CHF 600.– (Top-Spezialisten im Wirtschaftsrecht)
Ein einfacher Fall mit Aktenstudium, zwei Briefwechseln und einer kurzen Verhandlung verschlingt schnell 10 bis 15 Arbeitsstunden. Das sind bereits 3'000 bis 5'000 Franken – nur für den eigenen Anwalt.
Kostenvorschuss
Anwälte verlangen fast immer einen Kostenvorschuss (Akonto), bevor sie den ersten Finger rühren. Auch das Gericht verlangt einen Vorschuss für die mutmasslichen Gerichtskosten. Ohne Barreserven von mehreren tausend Franken können Sie oft gar nicht erst klagen.
2. Die Gerichtskosten
Wer den Prozess verliert, zahlt die Gerichtskosten. Diese richten sich nach dem sogenannten Streitwert (um wie viel Geld es geht).
Bei einem Streitwert von 50'000 Franken (z.B. Kündigungsstreit oder Baumängel) können die Gerichtskosten je nach Kanton schnell 2'000 bis 5'000 Franken betragen. Diese müssen meist vom Kläger vorgeschossen werden.
3. Die Parteientschädigung: Das grösste Risiko
Das oft unterschätzte Risiko: In der Schweiz gilt im Zivilprozess meist das Prinzip: "Der Verlierer zahlt alles."
Wenn Sie einen Prozess verlieren, müssen Sie nicht nur Ihren eigenen Anwalt und die Gerichtskosten zahlen, sondern auch dem Gegner eine sogenannte Parteientschädigung für dessen Anwaltskosten entrichten. Bei einem Streitwert von 50'000 Franken kann diese Entschädigung gemäss kantonalen Tarifen gut 6'000 Franken betragen.
Rechenbeispiel: Arbeitsstreit
Streitwert: 30'000 CHF (Sie fordern ungerechtfertigte Lohnabzüge und Entschädigung zurück). Der Fall geht über zwei Instanzen und Sie verlieren am Ende unglücklich.
Die Versicherung übernimmt Anwalt, Gerichtskosten und Parteientschädigung.
Wann lohnt sich das Risiko?
Ohne Versicherung lohnt sich ein Prozess rein rechnerisch oft nur bei sehr hohen Streitwerten und absolut klarer Rechtslage. Doch Recht ist selten schwarz-weiss. Ein kleines Detail oder ein nicht zugelassener Beweis kann das Blatt wenden.
Eine Rechtsschutzversicherung entkoppelt die Frage "Habe ich Recht?" von der Frage "Kann ich es mir leisten?". Sie deckt das Prozesskostenrisiko ab (meist bis 1 Mio. Franken oder unbegrenzt) und ermöglicht Ihnen so den Zugang zum Recht – auch gegen finanzstarke Gegner.
Fazit
Wer in der Schweiz prozessiert, spielt Poker mit hohem Einsatz. Schon ein mittelgrosser Streit kann Kosten im fünfstelligen Bereich verursachen. Angesichts von Jahresprämien zwischen 200 und 400 Franken ist eine Rechtsschutzversicherung eine der rationalsten Absicherungen für das private Vermögen.
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