Der Verlust des Arbeitsplatzes ist ein Schock. Doch nicht jede Kündigung ist rechtens. Das Schweizer Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer vor Willkür und Entlassungen zur Unzeit. Wir zeigen Ihnen, wann Sie eine Kündigung anfechten können und wie Sie eine Entschädigung herausholen.
1. Kündigung zur Unzeit (Sperrfristen)
Es gibt Zeiten, in denen darf Ihnen der Arbeitgeber gar nicht kündigen. Spricht er die Kündigung trotzdem aus, ist sie nichtig – das heisst, sie gilt als nie erfolgt. Das Arbeitsverhältnis besteht weiter.
Die wichtigsten Sperrfristen (Art. 336c OR) sind:
- Krankheit & Unfall: Je nach Dienstjahr sind Sie 30 bis 180 Tage geschützt (z.B. im 1. Jahr 30 Tage, ab dem 6. Jahr 180 Tage).
- Schwangerschaft: Während der gesamten Schwangerschaft und bis 16 Wochen nach der Geburt.
- Militärdienst: Während des Dienstes und 4 Wochen davor/danach (bei Dienst > 11 Tage).
Wichtig
Erkranken Sie während der Kündigungsfrist, steht die Frist still. Das Arbeitsverhältnis verlängert sich um die Dauer der Krankheit (plus oft bis zum nächsten Monatsende).
2. Missbräuchliche Kündigung
In der Schweiz gilt zwar die Kündigungsfreiheit, aber sie hat Grenzen. Eine Kündigung ist missbräuchlich, wenn sie aus unzulässigen Gründen erfolgt (Art. 336 OR). Beispiele sind:
- Rachekündigung: Weil Sie berechtigte Ansprüche geltend gemacht haben (z.B. Überstunden eingefordert).
- Persönliche Eigenschaft: Wegen Ihrer Religion, Herkunft, sexuellen Orientierung oder politischen Einstellung.
- Gewerkschaft: Weil Sie Mitglied einer Arbeitnehmervertretung sind.
Achtung: Die Kündigung bleibt zwar gültig (das Arbeitsverhältnis endet), aber Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 6 Monatslöhnen. Um diese zu erhalten, müssen Sie noch während der Kündigungsfrist schriftlich Einsprache erheben.
3. Fristlose Kündigung
Die "Atombombe" im Arbeitsrecht. Sie ist nur zulässig bei wichtigen Gründen, die eine Fortsetzung der Arbeit unzumutbar machen (z.B. Diebstahl, Tätlichkeiten, massive Arbeitsverweigerung).
Ist die fristlose Entlassung ungerechtfertigt (was oft der Fall ist), haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung bis zum ordentlichen Kündigungstermin plus eine Strafzahlung von bis zu 6 Monatslöhnen. Hier lohnt sich der Gang zum Anwalt fast immer.
Das Arbeitszeugnis
Ein schlechtes Zeugnis kann die Karriere ruinieren. Es muss wohlwollend, aber wahr sein. Versteckte Codes sind verboten.
- Anspruch auf Änderung
- Entfernung negativer Klauseln
Kostenrisiko Prozess
Ein Arbeitsgerichtsprozess ist bis 30'000 CHF Streitwert oft kostenlos, aber Anwaltskosten fallen an.
- Anwalt: ca. 300-450 CHF/h
- Expertisen/Gutachten
Rechtsschutz: Ihr Partner im Arbeitsstreit
Gegen den Arbeitgeber vorzugehen, erfordert Mut und juristisches Know-how. Firmen haben oft eigene Rechtsabteilungen. Ein Privatrechtsschutz schafft Waffengleichheit.
Die Versicherung übernimmt nicht nur die Kosten, sondern versucht oft zuerst eine Mediation. So lässt sich vielleicht eine Abfindung aushandeln oder das Arbeitszeugnis bereinigen, ohne dass es zum nervenaufreibenden Prozess kommt.
Fazit
Unterschreiben Sie bei einer Kündigung nichts sofort (keine "Aufhebungsvereinbarung" ohne Prüfung!). Fordern Sie eine schriftliche Begründung. Und kontaktieren Sie bei Zweifeln sofort Ihre Rechtsschutzversicherung, um Fristen zu wahren.
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