Ob Unfall, Ausweisentzug oder Ärger mit der Garage: Wir sichern Ihre Mobilität – weltweit.
Im Strassenverkehr eskaliert ein Streit schnell: Die Schuldfrage bei einem Unfall ist unklar, die gegnerische Versicherung will nicht zahlen, oder die Polizei droht mit einem Ausweisentzug.
Der Verkehrsrechtsschutz hilft nicht nur Autofahrern. Er gilt oft auch, wenn Sie als Fussgänger, Velofahrer oder Passagier im ÖV unterwegs sind.
Weltweite Deckung
Besonders im Ausland ist ein Unfall kompliziert (Sprache, fremde Gesetze). Der Verkehrsrechtsschutz ist Ihr wichtigster Reisebegleiter und gilt meist weltweit.
Unfall im Ausland? Die Versicherung regelt das.
Egal ob mit dem Auto, E-Bike oder zu Fuss.
Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner oder dessen Haftpflichtversicherung (Schmerzensgeld, Sachschaden).
Verteidigung bei drohendem Führerausweisentzug oder Fahrverbot nach einer Verkehrsregelverletzung.
Streitigkeiten aus Kauf-, Leasing- oder Reparaturverträgen. Z.B. Mängel am Occasions-Auto.
Unterstützung, wenn Sie im Verkehr Opfer einer Straftat wurden (z.B. als Fussgänger angefahren).
Verkehrsrechtsschutz deckt mehr als nur den klassischen Autounfall.
Auch als Velofahrer sind Sie geschützt. Wichtig bei Unfällen mit Autos, wo Sie oft die schwächere Partei sind.
Die Reparatur war viel teurer als offeriert oder der Schaden wurde nicht behoben. Wir helfen.
Ihre Haftpflichtversicherung wirft Ihnen Grobfahrlässigkeit vor und will Geld zurückfordern. Der Rechtsschutz wehrt dies ab.
Sie wurden innerorts geblitzt. Die Behörde droht mit einem Ausweisentzug von 3 Monaten. Sie brauchen das Auto aber beruflich zwingend.
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